Sicherheitsprotokolle für Bahnübergänge
Zusammenfassung:
- Unregelmäßigkeiten wie offene Schranken müssen mit Signal ZP1 gemeldet werden.
- Bei drohendem Zusammenprall ist sofort eine Schnellbremsung durchzuführen.
- Der TF muss den Bahnübergang sichern, wenn der FDL dies anordnet oder der Zug langsamer als 20 km/h fährt.
- Technische Sicherungen am Bahnübergang müssen nach spezifischen Anweisungen aktiviert werden.
- Störungen an der Pfeifeinrichtung erfordern eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h und das Anhalten vor den Bahnübergängen.
Inhalt:
Unregelmäßigkeiten an Bahnübergängen. Offene Schranken. Wenn der TF unerwartet offene Schranken oder Halbschranken bemerkt, muss er Signal ZP1 geben. Wenn er erkennt, dass am Bahnübergang ein Zusammenprall droht, muss er sofort eine Schnellbremsung durchführen. Er muss die Unregelmäßigkeit dem FDL melden. Bahnübergang sichern. Der TF muss einen Bahnübergang in folgenden Fällen sichern. a) Der FDL hat die Sicherung durch Befehl 8 angeordnet. Die Richtlinie 301 schreibt die Sicherung vor. Der Zug hat zwischen dem Signal BY2 oder BY3 und dem Bahnübergang gehalten oder ist langsamer als 20 kmh gefahren. Die Sicherung ist in folgenden Fällen nicht erforderlich. Ein Zug, der bei einer Anlage mit Signal BY2 ausschließlich an einem Bahnsteig planmäßig gehalten und zwischen dem Zug und dem Bahnsteig zeigt ein Überwachungssignal oder Überwachungssignalwiederholer Signal BY1.
Ein Zug hat bei einer Anlage mit Signal BY2 zwischen Signal BY2 und dem Bahnübergang ausschließlich wegen Haltsstellung eines Hauptsignals gehalten oder ist langsamer als 20 kmh gefahren und bei der Weiterfahrt zeigt ein Überwachungssignalwiederholer in unmittelbarer Nähe des Hauptsignals Signal BY1. Ein Zug hat bei einer Anlage mit Signal BY2 zwischen Signal BY3 und dem Bahnübergang ausschließlich an einem Bahnsteig planmäßig gehalten. Ein Zug hat bei einer Anlage mit Signal BY3 zwischen Signal BY3 und dem Bahnübergang ausschließlich wegen Haltsstellung eines Hauptsignals gehalten oder ist langsamer als 20 kmh gefahren und zur Weiterfahrt wird eine Fahrtstellung Signal ZS1, ZS7 oder ZS8 gezeigt.
Ist vor dem nach Absatz 1 zu sichernden Bahnübergang zusätzlich zur BY-Kennzeichentafel eine BY-Ankündigungstafel aufgestellt, muss der TF alle folgenden Bahnübergänge sichern, vor denen zusätzlich zur BY-Kennzeichentafel eine BY-Ankündigungstafel aufgestellt ist. Den nächsten Bahnübergang sichern, vor dem eine BY-Kennzeichentafel aufgestellt ist. Dies gilt auch, wenn vor diesen Bahnübergangen Überwachungssignale Signal BY1 zeigen. Der TF muss vor dem Bahnübergang anhalten, auch wenn die Schrankenbäume gesenkt sind oder den Straßensignal rot blinken und leuchten. Wenn der TF feststellt, dass Verkehrsteilnehmer zwischen den Schranken eingeschlossen sind, gilt Folgendes. Bei Bahnübergängen mit Ausfahrschrankenöffnungsschalter, Klammern AUS, muss er die Ausfahrschranken öffnen und nachdem die Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang verlassen haben, wieder schließen.
Wenn er bei einem Bahnübergang mit Überwachungssignal und schließlich ein Signal BY1 aufnehmen kann, muss er den Bahnübergang nicht nach den Absätzen 6 bis 8 sichern. Bahnübergänge mit Ausfahrschrankenöffnungsschalter sind im Streckenbuch genannt. Bei Bahnübergängen ohne Ausfahrschrankenöffnungsschalter muss der TF den FDL verständigen. Bei technischer Sicherung gilt Folgendes. Der TF muss den Bahnübergang technisch sichern. Die technische Sicherung muss er wie folgt einschalten. Bedien der Hilfseinschaltaste HED. Das erste Fahrzeug muss vor den Standort der HED halten. Der TF muss die am befahrenen Gleis vom Zug aus gesehen vor dem Bahnübergang befindliche HED bedienen. Automatisches Einschalten durch Befahren einer Zugwirkungsstelle.
Zum automatischen Einschalten muss der TF mit dem ersten Fahrzeug bis an das Schild Automatik HED heranfahren. Der TF darf den Bahnübergang erst befahren, wenn nach dem Bedienen der HED bzw. nach dem Befahren der Zugeinwirkungsstelle festgestellt wurde, dass eines der Straßensignale rot blinkt oder leuchtet oder die Schrankenbäume gesenkt sind. Für Sperrfahrten, die aus einer Einschaltstrecke ohne Befahren des zugehörigen Bahnübergangs zum Ausgangsbahnhof zurückkehren, kann das Bedienen der Unwirkbarkeitstaste in Klammern UT an diesem Bahnübergang angeordnet sein. Wenn der TF die technische Sicherung nach Absatz 6 nicht einschalten können, muss er vor der Weiterfahrt die Verkehrsteilnehmer durch Signal ZP1 warnen.
Danach darf der TF mit Schrittgeschwindigkeit auf den Bahnübergang fahren. Wenn das erste Fahrzeug die Straßenmitte erreicht hat, muss er den Bahnübergang schnellstens räumen. Wenn bei einem Bahnübergang mit Schranken bei Annäherung die Schranken bereits geschlossen sind und der TF nach dem Anhalten festgestellt hat, dass keine Hilfseinschaltaste vorhanden ist oder sich keine Bedienungsstelle am Bahnübergang befindet, darf er den Bahnübergang befahren. Er muss dabei die Schranken beobachten. Wenn sich die Schranken öffnen, bevor das erste Fahrzeug die Straßenmitte erreicht hat, muss der TF die Verkehrsteilnehmer durch Signal ZP1 warnen. Wenn ein Überwachungssignal oder ein Überwachungssignalwiederholer Signal BY0 zeigt, muss der TF dies dem FDL melden.
Wenn ein TF bei einem Bahnübergang mit Hilfseinschaltaste HED die HED nach Regel Absatz 6 nicht bedienen konnte, muss er dies dem FDL melden. Pfeifeinrichtung. Wenn der TF eine Störung der Pfeifeinrichtung feststellt, muss er die Geschwindigkeit des Zuges auf 80 kmh herabsetzen. Vor Bahnübergängen, vor denen zu pfeifen ist, muss er anhalten. Er darf die Bahnübergänge unter Beobachtung des Verkehrs mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Wenn das erste Fahrzeug etwa die Straßenmitte erreicht hat, muss er mit dem Zug den Bahnübergang schnellstens räumen. Die Störung muss er der Betriebszentrale melden.
- Unregelmäßigkeiten wie offene Schranken müssen mit Signal ZP1 gemeldet werden.
- Bei drohendem Zusammenprall ist sofort eine Schnellbremsung durchzuführen.
- Der TF muss den Bahnübergang sichern, wenn der FDL dies anordnet oder der Zug langsamer als 20 km/h fährt.
- Technische Sicherungen am Bahnübergang müssen nach spezifischen Anweisungen aktiviert werden.
- Störungen an der Pfeifeinrichtung erfordern eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h und das Anhalten vor den Bahnübergängen.
Inhalt:
Unregelmäßigkeiten an Bahnübergängen. Offene Schranken. Wenn der TF unerwartet offene Schranken oder Halbschranken bemerkt, muss er Signal ZP1 geben. Wenn er erkennt, dass am Bahnübergang ein Zusammenprall droht, muss er sofort eine Schnellbremsung durchführen. Er muss die Unregelmäßigkeit dem FDL melden. Bahnübergang sichern. Der TF muss einen Bahnübergang in folgenden Fällen sichern. a) Der FDL hat die Sicherung durch Befehl 8 angeordnet. Die Richtlinie 301 schreibt die Sicherung vor. Der Zug hat zwischen dem Signal BY2 oder BY3 und dem Bahnübergang gehalten oder ist langsamer als 20 kmh gefahren. Die Sicherung ist in folgenden Fällen nicht erforderlich. Ein Zug, der bei einer Anlage mit Signal BY2 ausschließlich an einem Bahnsteig planmäßig gehalten und zwischen dem Zug und dem Bahnsteig zeigt ein Überwachungssignal oder Überwachungssignalwiederholer Signal BY1.
Ein Zug hat bei einer Anlage mit Signal BY2 zwischen Signal BY2 und dem Bahnübergang ausschließlich wegen Haltsstellung eines Hauptsignals gehalten oder ist langsamer als 20 kmh gefahren und bei der Weiterfahrt zeigt ein Überwachungssignalwiederholer in unmittelbarer Nähe des Hauptsignals Signal BY1. Ein Zug hat bei einer Anlage mit Signal BY2 zwischen Signal BY3 und dem Bahnübergang ausschließlich an einem Bahnsteig planmäßig gehalten. Ein Zug hat bei einer Anlage mit Signal BY3 zwischen Signal BY3 und dem Bahnübergang ausschließlich wegen Haltsstellung eines Hauptsignals gehalten oder ist langsamer als 20 kmh gefahren und zur Weiterfahrt wird eine Fahrtstellung Signal ZS1, ZS7 oder ZS8 gezeigt.
Ist vor dem nach Absatz 1 zu sichernden Bahnübergang zusätzlich zur BY-Kennzeichentafel eine BY-Ankündigungstafel aufgestellt, muss der TF alle folgenden Bahnübergänge sichern, vor denen zusätzlich zur BY-Kennzeichentafel eine BY-Ankündigungstafel aufgestellt ist. Den nächsten Bahnübergang sichern, vor dem eine BY-Kennzeichentafel aufgestellt ist. Dies gilt auch, wenn vor diesen Bahnübergangen Überwachungssignale Signal BY1 zeigen. Der TF muss vor dem Bahnübergang anhalten, auch wenn die Schrankenbäume gesenkt sind oder den Straßensignal rot blinken und leuchten. Wenn der TF feststellt, dass Verkehrsteilnehmer zwischen den Schranken eingeschlossen sind, gilt Folgendes. Bei Bahnübergängen mit Ausfahrschrankenöffnungsschalter, Klammern AUS, muss er die Ausfahrschranken öffnen und nachdem die Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang verlassen haben, wieder schließen.
Wenn er bei einem Bahnübergang mit Überwachungssignal und schließlich ein Signal BY1 aufnehmen kann, muss er den Bahnübergang nicht nach den Absätzen 6 bis 8 sichern. Bahnübergänge mit Ausfahrschrankenöffnungsschalter sind im Streckenbuch genannt. Bei Bahnübergängen ohne Ausfahrschrankenöffnungsschalter muss der TF den FDL verständigen. Bei technischer Sicherung gilt Folgendes. Der TF muss den Bahnübergang technisch sichern. Die technische Sicherung muss er wie folgt einschalten. Bedien der Hilfseinschaltaste HED. Das erste Fahrzeug muss vor den Standort der HED halten. Der TF muss die am befahrenen Gleis vom Zug aus gesehen vor dem Bahnübergang befindliche HED bedienen. Automatisches Einschalten durch Befahren einer Zugwirkungsstelle.
Zum automatischen Einschalten muss der TF mit dem ersten Fahrzeug bis an das Schild Automatik HED heranfahren. Der TF darf den Bahnübergang erst befahren, wenn nach dem Bedienen der HED bzw. nach dem Befahren der Zugeinwirkungsstelle festgestellt wurde, dass eines der Straßensignale rot blinkt oder leuchtet oder die Schrankenbäume gesenkt sind. Für Sperrfahrten, die aus einer Einschaltstrecke ohne Befahren des zugehörigen Bahnübergangs zum Ausgangsbahnhof zurückkehren, kann das Bedienen der Unwirkbarkeitstaste in Klammern UT an diesem Bahnübergang angeordnet sein. Wenn der TF die technische Sicherung nach Absatz 6 nicht einschalten können, muss er vor der Weiterfahrt die Verkehrsteilnehmer durch Signal ZP1 warnen.
Danach darf der TF mit Schrittgeschwindigkeit auf den Bahnübergang fahren. Wenn das erste Fahrzeug die Straßenmitte erreicht hat, muss er den Bahnübergang schnellstens räumen. Wenn bei einem Bahnübergang mit Schranken bei Annäherung die Schranken bereits geschlossen sind und der TF nach dem Anhalten festgestellt hat, dass keine Hilfseinschaltaste vorhanden ist oder sich keine Bedienungsstelle am Bahnübergang befindet, darf er den Bahnübergang befahren. Er muss dabei die Schranken beobachten. Wenn sich die Schranken öffnen, bevor das erste Fahrzeug die Straßenmitte erreicht hat, muss der TF die Verkehrsteilnehmer durch Signal ZP1 warnen. Wenn ein Überwachungssignal oder ein Überwachungssignalwiederholer Signal BY0 zeigt, muss der TF dies dem FDL melden.
Wenn ein TF bei einem Bahnübergang mit Hilfseinschaltaste HED die HED nach Regel Absatz 6 nicht bedienen konnte, muss er dies dem FDL melden. Pfeifeinrichtung. Wenn der TF eine Störung der Pfeifeinrichtung feststellt, muss er die Geschwindigkeit des Zuges auf 80 kmh herabsetzen. Vor Bahnübergängen, vor denen zu pfeifen ist, muss er anhalten. Er darf die Bahnübergänge unter Beobachtung des Verkehrs mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Wenn das erste Fahrzeug etwa die Straßenmitte erreicht hat, muss er mit dem Zug den Bahnübergang schnellstens räumen. Die Störung muss er der Betriebszentrale melden.